Wasserpreise und -abrechnung
Die Kosten für Wasser teilen sich in den Anteil für die Lieferung von frischem Trinkwasser, den Anteil für die Ableitung des Abwassers und die Grundgebühr auf. Die vom Wasserzähler erfasste Menge in Kubikmetern gilt als Berechnungsgrundlage sowohl für die Trinkwasser- als auch für die Abwasserkosten. 1 Kubikmeter (1 m³) entspricht 1.000 l Wasser (5 bis 6 Badewannen voll).
Im Gegensatz zu Strompreisen können Wasserpreise regional sehr stark variieren. Wenn man die Daten des Stromspar-Checks zu Grunde legt, dann lag der durchschnittliche Wasserpreis 2018 bei 4,4 Euro pro m³.
Für die Ermittlung des Bruttopreises ist wichtig zu beachten, dass Trinkwasser mit nur sieben Prozent und Abwasser mit null Prozent besteuert wird.
Der tatsächliche Wasserverbrauch eines Haushaltes ist oft nicht in der Nebenkostenabrechnung ablesbar. Dies liegt daran, dass Rechnungen vom Wasserversorgungsunternehmen nicht an den*die Mieter*in, sondern an den*die Hausbesitzer*in gehen, der die Kosten über einen bestimmten Schlüssel (z. B. pro Person oder pro Quadratmeter Fläche) auf die einzelnen Wohnungen verteilt.
Selbst wenn aus der Nebenkostenabrechnung ein Verbrauch in Kubikmeter abzulesen ist, sollte genau geprüft werden, ob dieser Verbrauch tatsächlich per Wasseruhr gemessen oder über einen Verteilungsschlüssel für alle Mieter*innen eines Hauses errechnet wurde. In letzterem Fall macht eine Einordnung des Wasserverbrauchs selbstverständlich keinen Sinn.
Die nachfolgende Tabelle zeigt durchschnittliche Wasserverbräuche der am Stromspar-Check teilnehmenden Haushalte pro Jahr.
Eine ausführliche Erklärung der Wasserabrechnung finden Sie
hier.